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Verzwickter Fall 
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Neuling
Neuling

Registriert: 29.07.2010

Beiträge: 1
Verzwickter Fall
Moin,
ich hab mal ne Frage
Wir stehen hier in totalen dunkeln und niemand will oder kann uns das beantworten.

Also mein Partner hat ein Kind das ist 12 Jahrealt; von seiner früheren Partnerin. Er zahlte regelmäßog Unterhalt. Seit Februar ist er wieder Vater geworden. Unser Sohn ist jetzt 5 Monate alt. Seine Ex hat sich erstmal einen Titel beim Jugendamt geholt um den Unterhalt neu berechnen zu lassen.
Mein Partner ist seit 2,5 Jahren in der Privaten Insolvenz, er verdient sein Geld als Provisonsempfänger. Mal hat er 1200 mal 980 mal 1700 Euro auf der Hand (obwohl die 1700 Euro nur 2x des letzen Jahres vorkamen.)
Die letzten Monate hatte er gerade mal 920-1000 Euro nach Hause gebracht.
Er soll nun für das erste Kind den Mindesunterhalt von 340 Euro und für das zweite also unser Kind 250 Euro bezahlen.Kann man mir mal erklären wie man mit ca. 950 Euro im Monat 590 Euro Unterhalt zahlen soll?

Es gibt doch in Deutschland ein Selbstwertgehalt von 980 Euro glaube ich.
Für mich ist das alles zu hoch, der Mann kann doch unter die Brücke gehen. Er will ja Unterhalt zahlen, aber doch irgendwie in einer angemessenen Berechnung.

Kann mir das einer erklären? Wo kann man sich erkundigen? Gibt es überhaupt noch Väterstellen für Beratung?

Muß ich mir erst auch noch einen Titel holen um es neu berechnen zu lassen? Damit es angemessen ist? Gibt es nicht ein neues Gesetzt zum Überlebensschutz der Zweitfamilien?

Bitte bitte helft mir!!!!!! :confusion/helpsos:


29.07.2010
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Re: Verzwickter Fall
Im Titel wird nur festgesetzt, wie viel er zahlen müsste nach Düsseldorfer Tabelle.
Was er letztendlich zahlen muss jeden Monat, muss er berechnen lassen. Wenn das Einkommen monatlich variiert, wird monatlich neu berechnet.
Der Titel besagt nur, das er einen Betrag X zahlen müsste, welcher sich summiert.
Kann er jetzt nach Berechnung nur 20 € pro Monat zahlen, macht er halt jeden Monat 320 € Schulden. Hat er in 5 Jahren zum Beispiel ein riesiges Einkommen, muss er die angehäuften Differenzbeträge nach zahlen.

Würde Euch empfehlen zum JA zu gehen, alle gesammelten Einkommensnachweise mitnehmen, dort Beratung einholen und die zu zahlenden Realbeträge ausrechnen lassen.
Meinetwegen jeden Monat.
Es gibt auch Rechtsanwälte, die diesbezüglich beraten können.

Der Selbsterhaltungswert bei berufstätigen Unterhaltspflichtigen liegt bei 900 €, bei Erwerbslosen bei 770 €.

Grüße
Andrea

P.S: bei Einkommen über 1500 € muss der Insolvenzverwalter Bescheid bekommen, da ab da sein pfändbares Einkommen beginnt.
Dieses muss auch bei der Realberechnung des Unterhaltes berücksichtigt werden.


29.07.2010
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Re: Verzwickter Fall
Eine Sache verstehe ich nicht so ganz ... warum soll er für euer gemeinsames Kind 250,00 € Unterhalt zahlen? Ich habe ja auch 2 Kinder mit meinem Mann, auch als wir verheiratet waren, musste niemand irgendwem Unterhalt zahlen, weil ja beide für das Kind sorgen.

Unterhalt wird nur fällig, wenn einer alleine für das Kind sorgt und sogesehen alle Ausgaben alleine zu tragen hat.

Bzgl. der Unterhaltsforderung der Ex-Frau würde ich mir (wenn eine Rechtschutzversicherung besteht) einen Anwalt leisten.

Wie pitterinchen schon schrieb, gibt es bestimmte Rechnungen womit einem bei einer bestimmter Anzahl an Personen im Haushalt lebenden ein festgesetzer Betrag monatlich bleiben muss. Nur von der Differenz zum "Muss-behalten-Geld" und zum tatsächlichen Verdienst kann die ExFrau Unterhalt fordern.

Zudem beginnt die Düsseldorfer Tabelle erst ab einem Nettogehalt von 1.500,00 € in dem Falle müsste er 426,00 € / Monat zahlen. Wenn er weniger verdient wird wie gesagt genau errechnet, wie viel Geld der eigenen Familie bleiben müssen zum "Überleben". Das Jugendamt zahlt der Ex-Frau ja sonst den Unterhalt, wenn dein Partner nicht zahlen kann als Vorschuss für 6 Jahre glaube ich waren das. Natürlich muss dies irgendwann zurückbezahlt werden wenn dein Partner wieder zu Geld kommt, aber trotzdem bekommt sie ja den nötigen Unterhalt.


12.07.2011
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