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Väterliche Unterhaltspflicht endet bei Heirat der Mutter 
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Väterliche Unterhaltspflicht endet bei Heirat der Mutter
In einem Grundsatzurteil zum gesetzlichen Anspruch nicht verheirateter Mütter auf Betreuungsunterhalt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden:

Wenn eine ledige Mutter einen anderen Mann heiratet, erlischt ihr Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes.

Der BGH stellte damit eine Gleichbehandlung mit geschiedenen Müttern her. Deren Unterhaltsansprüche gegen ihre Ex-Männer entfallen bei einer Wiederverheiratung.

Nach der bisherigen Rechtssprechung waren ledige Mütter insoweit besser gestellt, weil anders als bei Geschiedenen kein Wegfall des Betreuungsunterhalts vorgesehen war. Diesen Unterschied hat das Gericht nun beseitigt.

Nach Auffassung der höchsten Bundesrichter war diese Besserstellung lediger Mütter unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. In der Begründung wies das Gericht darauf hin, dass eine ledige Mutter durch die Heirat einen Anspruch auf Familienunterhalt erwerbe. Dieser habe Vorrang vor anderen Ansprüchen, auch dem auf Betreuungsunterhalt gegen den Vater des nichtehelichen Kindes.

Az. XII ZR 183/02


04.10.2008
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