Ja, den Kinderfreibetrag kann man ändern lassen.
Allerdings macht es auf dem Lohnstreifen nix aus..bei mir zumindest..keine Ahnung. Aber wenn ich mein Nettolohn mit und ohne Kinderfreibetrag berechne, kommt fast das identische Ergebnis bei raus.
Die Unterhaltssätze für 2009, sowie den Eigenbedarfsanteil findest du hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... abelle.phpDas Väter kein Unterhalt bezahlen liegt (meiner Meinung nach) nach einer Trennung eher an der emotionalen Trennung nicht nur von der Frau, auch vom Kind.
Ein Kind zu "verlieren" belastet die Seele. Viele Väter (aber auch Mütter), die nach einer Trennung mit dem Verlust (nicht mehr richtig wirklich täglich zusammen zu sein) klar kommen, schieben in ihrem Inneren einen Riegel vor den Gefühlen zu ihren Kindern. Nicht an sie denken, nichts für sie fühlen..immer noch besser, als den Schmerz des Verlustes zu tragen..so sehen sie es...denke ich.
Viele, die in Streit auseinandergehen oder sich von dem Partner verletzt fühlen, wollen eventuell auch nicht einsehen, diesem Expartner auch noch Geld zu geben. Auch wenn es für das Kind anzusehen ist...der Gedanke, das sich der Expartner z. Bsp. davon eine neue Hose kaufen würde oder mit seinen neuen Partner schön essen geht, macht sie einfach fertig. Das diese Gedanken schwachsinnig sind, merken sie gar nicht. Nicht mal dann, wenn sie in einer eventuellen neuen Partnerschaft weitere Kinder haben und selbst erleben, wie "teuer" Kinder eigentlich sind.
Die Väter, die dann kein Unterhalt zahlen wollen, finden auch Wege und Mittel. Zum Bsp. durch runtergestufte Lohnbezüge (Ausgleich über Spesen, die nicht anrechenbar sind) bis hin zu hingenommener Arbeitslosigkei, um ja nix zahlen zu müssen. Manche heiraten schnell wieder, damit sich der Kreis der Unterhaltspflichtigen Personen erweitert (Ehefrau und Kinder der neuen Lebensgemeinschaft gehen im Anspruch vor Kinder aus ersten Beziehungen, womit man später auch locker 2000 € verdienen kann und doch nix ans erste Kind zahlen muss) . Da nützt dann auch kein Klagen, wenn sie offiziell unter der Mindesteinkommengrenze liegen oder eine neue Familie mit Unterhaltsanspruch gegründet haben.
Was ich auch schon erlebt habe, ist das der Vater sich zum arbeiten in die Schweiz begeben hat...Schweizer Arbeitgeber, Schweizer Konto...haja..da kommt man an nix ran, als deutsche Mutter.
Grüße
Andrea