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Sorgerecht bei minderjährigen Halbwaisen 
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Neuling
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Registriert: 12.09.2009

Beiträge: 5
Sorgerecht bei minderjährigen Halbwaisen
Hallo!
Ich hab mal eine Frage bzgl dem Sorgerecht nach einem Todesfall. Folgende Sachlage:
Eine alleinerziehende Mutter hat 2 Söhne von unterschiedlichen Vätern. Ein Sohn ist bereits volljährig und berufstätig und wohnt auch alleine.
Der andere Sohn ist noch minderjährig und im Grundschulalter.
Der Vater des minderjährigen Sohnes hat die Vaterschaft anerkannt und besucht das Kind hin und wieder. Die Mutter hat allerdings das alleinige Sorgerecht.
Außerdem wohnt der Vater mit seiner Ehefrau 50 km weiter weg.
Der volljährige Sohn wohnt im Nachbarort (Schulort) seines minderjährigen Bruders.
Nun meine eigentliche Frage: Angenommen die Mutter kommt irgendwann aus irgendwelchen Gründen ums Leben.
Welche Möglichkeiten gäbe es, dass der volljährige Bruder das Sorgerecht für seinen minderjährigen Bruder bekommen würde und nicht der Vater?

P.S.: Ich würde mich über viele Antworten sehr freuen, da es mich (als volljährigen Bruder) sehr beschäftigt

MfG Michael


12.09.2009
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Re: Sorgerecht bei minderjährigen Halbwaisen
Ich hoffe, das hier niemand seine Exfreundin aus dem Weg schaffen will, um an das Kind zu kommen :biglaugh_2:

Bei dem Tod des / der Sorgeberechtigten geht das Sorgerecht an den Staat (auch wenn es einen Vater gibt, der ohne Sorgerecht ist) , also das Jugendamt.über. Dieses prüft dann, wohin das Kind kommt (Vater, Bruder, Tante, Onkel, Großeltern, Paten, Pflegefamilie, Kinderheim). Bis zur Klärung wird oft eine Zeitpflegefamilie angestrebt.

Folgende Faktoren spielen mitunter bei der Entscheidung eine Rolle:

* hat die Mutter eine notarielle Verfügung, nach der das Jugendamt sich richten KANN ? (KANN deshalb, weil auch dieser Wunsch vorher überprüft wird)
* wichtig für die Entscheidung des Jugendamtes ist das Wohl des Kindes, bedeutet u.a.: wo besteht die engste Bindung? (Das ist der wichtigste Punkt!) Wer kann dem Kind wirklich finanziell und räumlich gerecht werden? (zweitrangig) usw.
* falls die Geschwister eine sehr enge Bindung haben, kann es passieren, das das Kind zum Bruder geht, sofern beide dies wünschen, der Bruder reiflich dazu in der Lage ist usw.
* Überprüfung von Führungszeugnissen, sozialen Umfeld und eventuell Arbeitgeberbefragung der Personen, welche Anspruch auf das Waisenkind erheben
* oftmals bleibt das Sorgerecht beim Jugendamt, auch wenn das Kind einer Person zur Unterbringung und Verpflegung überlassen wird, wodurch eine enge Zusammenarbeit und auch Kontrolle der Person / neuen Familie stattfinden wird

Grüße
Andrea


12.09.2009
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Re: Sorgerecht bei minderjährigen Halbwaisen
Hallo Andrea!
Vielen Dank für deine Antwort!
ICh hoffe zwar, dass dieser Fall niemals Eintritt und meine Mutter noch viele Jahre lebt.
Aber ich wollte mich trotzdem gerne vorab schonmal informieren, inwieweit ich meine Chancen steigern kann in so einen Fall die Verantwortung für meinen Bruder zu bekommen.
Also wäre, was wir jetzt tun könnten, diese notarielle Verfügung vorbereiten, ja?

MfG Michael


13.09.2009
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Re: Sorgerecht bei minderjährigen Halbwaisen
Joup, eventuell gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, aber da wäre eine Auskunft bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht, eine Möglichkeit näheres und fachlich / praktisch relevantes zu erfahren, wie man alles vorher schon absichern kann.


13.09.2009
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