Ich hoffe, das hier niemand seine Exfreundin aus dem Weg schaffen will, um an das Kind zu kommen
Bei dem Tod des / der Sorgeberechtigten geht das Sorgerecht an den Staat (auch wenn es einen Vater gibt, der ohne Sorgerecht ist) , also das Jugendamt.über. Dieses prüft dann, wohin das Kind kommt (Vater, Bruder, Tante, Onkel, Großeltern, Paten, Pflegefamilie, Kinderheim). Bis zur Klärung wird oft eine Zeitpflegefamilie angestrebt.
Folgende Faktoren spielen mitunter bei der Entscheidung eine Rolle:
* hat die Mutter eine notarielle Verfügung, nach der das Jugendamt sich richten KANN ? (KANN deshalb, weil auch dieser Wunsch vorher überprüft wird)
* wichtig für die Entscheidung des Jugendamtes ist das Wohl des Kindes, bedeutet u.a.: wo besteht die engste Bindung? (Das ist der wichtigste Punkt!) Wer kann dem Kind wirklich finanziell und räumlich gerecht werden? (zweitrangig) usw.
* falls die Geschwister eine sehr enge Bindung haben, kann es passieren, das das Kind zum Bruder geht, sofern beide dies wünschen, der Bruder reiflich dazu in der Lage ist usw.
* Überprüfung von Führungszeugnissen, sozialen Umfeld und eventuell Arbeitgeberbefragung der Personen, welche Anspruch auf das Waisenkind erheben
* oftmals bleibt das Sorgerecht beim Jugendamt, auch wenn das Kind einer Person zur Unterbringung und Verpflegung überlassen wird, wodurch eine enge Zusammenarbeit und auch Kontrolle der Person / neuen Familie stattfinden wird
Grüße
Andrea