Seit Januar 2008 gelten in Deutschland einheitliche Unterhaltssätze für Trennungskinder. Damit haben Trennungskinder in Ost- und Westdeutschland Anspruch auf den gleichen Mindestunterhalt.
Wichtig: Der Düsseldorfer Tabelle liegt die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.
Die Düsseldorfer Tabelle 2008 und den dazugehörigen Leitfaden kannst Du hier als PDF herunterladen