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Ronny
Administrator
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Regelung vom Hauskredit bei Scheidung
Es gibt im Prinzip nur eine klare Regelung: Wer unterschrieben hat, zahlt. Eine ziemlich herbe Erfahrung, wenn ein Rosenkrieg bevorsteht: Derjenige, der den Hauskredit unterschrieben hat, wird zum Auszug gezwungen, muss aber weiterzahlen. Die Regelung vom Hauskredit bei Scheidung besagt, wer sein Kürzel unter den Vertrag gesetzt hat, zahlt auch dafür.
Der ganz klassische Fall ist der, dass die Ehefrau mit den Kindern im Haus bleibt, während sich der Ehemann auf Wohnungssuche begibt. Der Ehemann ist unterhaltspflichtig. Hat in diesem Beispiel der Mann den Kredit unterschrieben, kann er den Hauskredit bei Scheidung bei der Unterhaltsabrechnung einreichen, der ihm hierbei angerechnet wird.
Diese Regelung für den Hauskredit bei Scheidung läuft meist darauf hinaus, dass beide Ehegatten fast die Hälfte zahlen. Eine weitere Möglichkeit, die keinen Rosenkrieg voraussetzt ist die, dass – man bleibe beim Beispiel der Ehefrau mit den Kindern – die Ehefrau eine Miete an den ausgezogenen Ehemann zahlt. Somit können die Kosten 50:50 aufgesplittet werden. Diese Regelung vom Hauskredit bei Scheidung hat den Vorteil, dass der Ehemann mehr Geld bekommt als bei der Anrechnung auf Unterhalt.
Rechnet man die Unterhaltsvariante nach, wird man feststellen, dass diese Regelung den Unterhaltszahlenden ein wenig benachteiligt: Fast die Hälfte bekommt er raus. Es fehlen immer noch einige Euro, um genau von der Hälfte reden zu können.
Negativ ist zur Mietvariante für den Hauskredit bei Scheidung zu bemerken, dass die Mietregelung schlicht funktionieren muss. Zahlt die Ehefrau in diesem Beispiel die Miete einfach nicht, bleibt der Ehemann auf dem ganzen Hauskredit sitzen, weil er nun nichts mehr mit dem Unterhalt verrechnen darf.
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