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Rechte des "Vaters" 
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Rechte des "Vaters"
Hallo alle zusammen,

also mein Freund hat einen zweijährigen Sohn, ihn plagt allerdings der Gedanke, daß es nicht sein eigenes Kind ist. Da seine Familie und Freunde das auch immer bestärken, mit Äußerungen wie "der sieht dir gar nicht ähnlich" und so.
Außerdem haben mein Freund und seine Ex braune Augen und dunkle Haare, der Kleine ist aber blond und blauäugig.
Nun zu meiner Frage: Stimmt es, daß Vaterschaftstest, die nicht vom Gericht angeordnet oder ohne Einverständnis der Mutter erfolgen, vor Gericht nichtig sind?
Ich kann meinen Freund verstehen, daß er Zweifel hat und nach 2 Jahren endlich wissen will, ob der Kleine sein Sohn ist.

Bin für jede Antwort oder Tip dankbar.


23.08.2009
Patrone
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Registriert: 21.07.2004

Beiträge: 800
Wohnort: S-A
Re: Rechte des "Vaters"
Korrekt.
Er kann nur gerichtlich eine Anordnung erreichen, (wenn die Mutter ablehnt) die dann auch Bestand hat.
Hat er allerdings die Vaterschaft anerkannt, zählt ab den ersten Zweifel die Uhr und er hat nicht viel Zeit zur Verfügung seinen Zweifel in Gewissheit / Ungewissheit umzusetzen. Verstreicht zuviel Zeit zwischen ersten Zweifel und Vaterschaftstest, zeigt dieser im schlimmsten Fall auf, das er nicht der Vater ist, aber er darf weiter zahlen und die Vaterschaft bleibt rechtsgültig.

Zum Aussehen: die Gene der Großeltern und Urgroßeltern spielen auch eine Rolle. Mein Männe zum Beispiel kommt sehr nach seinem Opa und Onkel, obwohl sein Vater 100%ig der Erzeuger war.
Meine Jungs sehen beide absolut unterschiedlich aus und ich sehe keinerlei Ähnlichkeiten zu uns. Dafür sieht der Jüngste aus, wie ein Zwilling von Männes Nichte :biglaugh_2: ...aber mit der hatte ich nix..ich schwöre :biglaugh_2: :biglaugh_2:


23.08.2009
Profil ICQ YIM
Re: Rechte des "Vaters"
Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir schon sehr weiter geholfen.
Ich schätze seine Zweifel rühren eher von den Aussagen seiner Mutter, Verwandte und Freunde. Seine Mutter hat gestern zu mir gesagt, sie hat keinen Bezug zu dem Kind, weil sie nicht weiß ob es von ihm ist, und das als Oma zu sagen find ich schon schlimm. Und wie lange er schon Zweifel hat weiß ich leider nicht.
Haben uns gerstern abend das erste mal darüber unterhalten.
Na ja zahlen muss er wohl bis der Kurze 12 Jahre alt ist.
Mir ist es egal ich mag den Kleinen sehr gerne und hoffe einfach mal das er sein Sohn ist.


23.08.2009
Patrone
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Registriert: 21.07.2004

Beiträge: 800
Wohnort: S-A
Re: Rechte des "Vaters"
Ich finde es immer traurig, wenn man zusammen ein Kind bekommt, ein Papa ist und nach einer Trennung auf einmal kein Papa mehr sein möchte. Was wäre denn, wenn die 3 eine glückliche Famili geblieben wären, dann hätte er dieses Kind großgezogen und geliebt mit jeder Faser ... unabhängig ob eigen Fleisch und Blut oder nicht......oder? :eusa/think:
Aber am schlimmsten finde ich es für die Kinder...sie lernen sehr früh, was es heißt, Fehler der Erwachsenen spüren zu müssen. Sei es in Form von Zuneigungsverlust durch die Oma oder Rückzug des Vaters / der Mutter. Das Kind versteht doch das drumherum garnicht. Für ihn ist der Papa, sin Papa und die Mama die Mama. :wub: ...ohne wenn und aber...eventuell oder sonstewas....

Ein Vater, wie auch die Mutter sind unterhaltspflichtig bis zum 18ten Lebensjahr. Sollte das Kind danach studieren, verlängert sich die unterhaltspflichtige Zeit bis zum Studienende. Bis zum 12ten Lebensjahr übernimmt das Jugendamt ggbf. die Unterhaltszahlungen, sofern der Vater des Kindes nicht dazu in der Lage ist. Sollte er dies allerdings irgendwann sein, wird das Amt das Geld zurückfordern. Zu recht...in meinen Augen.

liebe Grüße
Andrea


23.08.2009
Profil ICQ YIM
Re: Rechte des "Vaters"
Da gebe ich Dir recht, ich finde es auch traurig, wenn ein Kind als Spielball herhalten muss.
Er liebt den Kleinen auch wirklich, trotz der Zweifel.
Ich finde allerdings die Reaktion der Oma nicht gut, erstens dem eigenen Sohn einzureden, daß oist nicht dein Kind und zweitens zu sagen, ich kann mit dem Kind nix anfangen. Und seine Freunde stochern genau so darin rum.
D.h. wenn mal was ist, kann der Kleine nich mal eben zur Oma. Außerdem sagt sie, daß sie mit kleinen Kindern sowieso nichts anfangen kann bzw. sie nicht mag. Ich meine mal ehrlich sie hat ihren Sohn bekommen (war ein Wunschkind) und doch auch groß gezogen. :obm:

Ich gebe dir auch recht, daß das Geld zurück gezahlt werden muss, finde ich richtig.

LG Alexandra


27.08.2009
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