Kindergeldanspruch hat man bis zum 18ten Lebensjahr. Geht man danach weiterhin zur Schule oder studiert, erweitert sich der Anspruch bis auf den 25ten Lebensjahr aus. Während einer Ausbildung besteht auch weiterhin Anspruch, allerdings muss man unter einem bestimmten Jahreseinkommen liegen.
Es ist irrelevant ob man selbst Mutter ist oder nicht!! Sie hat Anspruch (soweit die von dir dargestellte Sachlage es erkennen läßt)
Was das eigentliche Problem ist in meinen Augen (falls sie Kindergeld bekommt, wirds nämlich eh der Mutter als Einkommen wieder abgezogen, womit die Endsumme, die allen zur Verfügung steht, die selbe bleibt), ist folgendes:
Deine Freundin ist Mitglied einer HARZ 4 Gemeinschaft.
Der Antragsteller (Mutter) bekommt für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder (sich selbst, Tochter und Enkelkind) je pro Person Lebenserhaltungskosten / Grundwert. Des weiteren halt die Kosten für Wohnraum / Unterkunft.Die Summer aller o.g. einzelnen Posten ergibt den Bedarfswert X.
Gegen diesen Bedarfswert werden alle Einnahmen ALLER Mitglieder gerechnet und abgezogen.
Beispiel (die Zahlen stimmen nicht genau...bin grad nicht auf den neuesten Stand, mag aber jetzt nicht rumgooglen, um genaue Beträge zu ermitteln):
Grundwert Mutter: 314 €
Grundwert Tochter: 314 €
Grundwert Enkelkind: 290 €
KDU (Kosten der Unterkunft): 400 €
Macht einen Gesamtbedarfswert von: 1318 €
Von diesen Gesamtwert werden die Einnahmen des Haushaltes abgezogen:
* Kindergeld für Tochter (worauf Anspruch besteht, sofern beantragt)
* Kindergeld für Enkelkind
* Unterhalt für Enkelkind
Macht einen Betrag X..ich sag jetzt einfach mal als Beispiel 400 €.
Nun rechnet das Amt: 1318 € minus 400 €. Also bekommt die Mutter vom Amt: 918 €.
Wenn man jetzt 918 € minus KDU nimmt macht das 518 €.
In den KDU sind nicht enthalten: Energiekosten für Warmwasser, Versicherungsbeiträge, Abfallentsorgungskosten, Telefonkosten etc.pp. ziehen wir also mal 200 € noch ab, die von diesen 518 € beglichen werden müssen. Bleiben 318 €.
318 € durch 3 Personen macht: 106 € pro Person / Monat zum LEBEN (Essen, trinken, Anziehsachen)
Von diesen Geld müßte der gesamte Haushalt (alle 3 Personen zusammen) theoretisch Haushalten..heißt Lebensmittel, Anziehsachen, Windeln, Freizeitgestaltung, Spritkosten etc.pp.
Nun stellt sich die Frage, was deine Freundin von diesen 200 €, die sie von ihrer Mutter erhält, eigentlich alles alleine bezahlen muss.

Wenn man es ganz genau nehmen will und jeder für sich alleine haushalten möchte (Rechnungen, Miete usw.) müßte man so vorgehen:
Beispiel bezogen auf oben genannte Rechnung:
1318 € Gesamthaushaltseinkommen ( HARZ 4 , Kindergeld, Unterhalt) geteilt durch 3 = 439 € / Person
Davon müßte dann jeder seine Anteile an Mietkosten, Nebenkosten, Fixkosten, Lebenskosten selbst tragen.
Freundin plus Kind also: 878 € Minus Mietanteil = 610 € Minus Anteil sonstige = 476 €
476 € für 2 Personen für Essen, Trinken, Windeln, Anziehsachen, Freizeitgestaltung...macht 238 € / Person....60 € / Woche für alles...
Wie man es auch rechnet, letztendlich ist es egal.
Rein rechtlich hat deine Freundin innerhalb einer HARZ 4 Gemeinschaft kein Anspruch auf IHR Geld...denn der Haushalt wird als Gemeinschaft gesehen. Alle Einkünfte werden als Einkommen gesehen und vom Anspruchsbedarfswert des gesamten Haushaltes abgezogen. Da deine Freundin unter 25 Jahre alt ist, im Haushalt ihrer Mutter lebt, welche das Leben von 3 Personen über Harz 4 absichern muss, finde ich 200 € "Taschengeld" (sofern es solches ist) eigentlich echt okay. Es sei denn, sie muss von diesen Geld alleine Lebensmittel für 2 Personen einholen, Anziehsachen, ihren Anteil an den KDU bezahlen etc.pp...dann wäre es rechtlich gesehen nicht korrekt.
Grüße
Andrea