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Neues Gesetz schützt das Konto vor Pfändungen 
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Neues Gesetz schützt das Konto vor Pfändungen
Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit. Die Gründe, weshalb hierzulande Menschen in die Schuldenfalle rutschen können, sind äußerst vielfältig, und oft genug schnappt diese Falle ohne eigenes Verschulden zu. Bislang konnten Gläubiger erst einmal ungehindert auf das Girokonto eines Schuldners zugreifen, um sich ihre Gelder zu sichern. Für den Betroffenen einer Kontopfändung ist solch ein Vorgehen oftmals nicht nur mit viel Ärger und Lauferei zu den Behörden behaftet, sondern kann zudem dafür sorgen, dass nicht einmal genug Geld zum Leben in der Tasche bleibt. Seit dem 1. Juli 2010 jedoch, können nun Millionen Menschen im Land etwas aufatmen, denn seit diesem Zeitpunkt gibt es die neue Möglichkeit eines Pfändungsschutz-Kontos.

Per Gesetz festgelegt, kann nun jeder, der Kontopfändungen (zu erwarten) hat, sein normales Girokonto auf ein Pfändungsschutz-Konto umstellen lassen und das mit einem Rechtsanspruch. Auf dieses kann der pfändungsfreie Betrag, der bei 985,15 € für nicht unterhaltspflichte Verbraucher und bei 1200 € für Personen mit einer Unterhaltspflicht liegt, zur freien Verfügung verwendet werden. Bislang konnten Gläubiger auch auf das Konto zugreifen, wenn auf diesem Gelder vorhanden waren, die jedoch unter diesen pfändungsfreien Beträgen gelegen hatten. Dank des neuen Gesetzes ist somit solch einem Vorgehen durch die Gläubiger ein Riegel vorgeschoben, die nun mehr nur noch die Summe pfänden können, der über dem Freibetrag liegt.

Trotz allem raten Verbraucherschützer, dass jeder, der noch normale finanzielle Verhältnisse hat, solch eine Konto-Umwandlung gut überdenken sollte. Der Grund: Entscheidet man sich für diese Umwandlung, dann kann das die Kreditwürdigkeit deutlich negativ belasten. Aus Sicht der Verbraucher ist dieses neue Gesetz sicherlich ein großer Pluspunkt, allerdings wird sich wohl zukünftig, seitens der Gläubiger, eine noch genauere Betrachtung der Finanzen von möglichen Schuldnern ergeben, da aufgrund des nun existenten Pfändungsschutz-Kontos bestimmte Gelder nicht mehr eingezogen werden dürfen.


06.10.2010
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