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pitterinchen
Patrone
Registriert: 21.07.2004
Beiträge: 800 Wohnort: S-A
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Kind-Krank-Geld
Ist man beruftstätig und das Kind wird krank, bekommt man für diese Zeit kein Gehalt vom AG, sondern von der Krankenkasse. Zur Berechnung wird das Gehalt des vorrangegangenen Monats genommen, was ich persönlich sehr ärgerlich fand. Als es mich betraf arbeitete ich 40 h, davor den Monat aber nur 20 h. Das heißt, ich bekam vom AG für die Kranktage kein Geld und das was von der KK kam, bezog sich auf die Hälfte meines zeitrealen Gehaltes.
So, aber weiter im Text: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Brutto-, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Folgende Bedingungen müssen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erfüllt sein (§ 45 SGB V): - Das kranke Kind ist jünger als 12 Jahre, - Die Betreuung ist aus ärztlicher Sicht erforderlich, - Es liegt ein ärztliches Attest vor und - Im Haushalt gibt es keine andere Person, die das kranke Kind betreuen könnte. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann sich der Arbeitnehmer für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage im Jahr unbezahlt freistellen lassen, für Alleinerziehende sind es bis zu 20 Arbeitstage (nicht Werktage). Bei mehreren Kindern besteht allerdings eine Höchstgrenze von jährlich 25 Arbeitstagen (50 Arbeitstage für Alleinerziehende). Tipp: Sind die Eltern in verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen Mitglied, haben beide Elternteile für dasselbe Kind jeweils einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr, insgesamt also 20 Arbeitstage. Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert, so kommt für ihn die Regelung des § 45 SGB V nicht in Frage. Dann bleibt noch die Freistellung nach § 616 BGB ("vorübergehende Verhinderung"). Die unbezahlte Freistellung kann auch fassen, wenn man die Kindkranktage ausgeschöpft hat.
10 Tage !!! in 12 Monaten...absolut unrealistisch in meinen Augen. Mein Großer hatte dieses Jahr: 1 dicke Erkältung = 5 Tage 2 Magen-Darm-Grippen = 5 Tage 1 Phimose-OP = 8 Tage
So...beim Kleinen siehts genauso aus, nur das ja nicht beide zusammen krank werden, sondern nacheinander (Inkubationszeit), so das man nicht mal bei den Kind-Krank-Tagen sparen könnte und jeweils nur für 1 Kind in Anspruch nehmen kann.
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