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ALG-Anspruch bei Umzug / Kündigung
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pitterinchen
Patrone
Registriert: 21.07.2004
Beiträge: 800 Wohnort: S-A
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ALG-Anspruch bei Umzug / Kündigung
Falls der Lebenspartner woanders wohnt, man am Wohnort einen Arbeitsplatz hat und diesen kündigt, um zum Lebenspartner zu ziehen, gab es bisher immer eine Arbeitslosengeldsperre. Nun nicht mehr:
Wer seinen Arbeitsplatz kündigt, um mit dem Lebensgefährten in eine andere Stadt zu ziehen, hat vom ersten Tag an Anspruch auf Arbeitslosengeld, entschied das Bundessozialgericht.
Die Fortsetzung auch einer eheähnlichen Gemeinschaft sei ein wichtiger Grund. (AZ: B 7 AL 96/00 R).
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| 09.10.2008 |
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